Country Camping Tiefensee Voß e. K.
  • Camping
    • Wohnmobilhafen
    • Stellplatz für Wohnwagen
    • Stellplatz für Zelt
    • Dauercamping
      • Gasprüftermine
    • Wohnwagenverkäufe
  • Unterkünfte
    • Ferienhaus A
    • Ferienhaus B
    • Ferienhaus C
    • Strandfass
    • Campinghütte
  • Gastronomie
    • Bistro
    • Festsaal
    • Festzelt
    • Strandidyll
  • Freizeit
    • Veranstaltungen
    • Sauna
    • Bootshafen
  • Preise
  • Service
    • Lageplan
    • Aktuelles
    • Campingplatz-Ordnung
    • Haftungsausschluss
    • Datenschutzerklärung
    • Impressum
27 März 2020

Rezeption Aktuelles

Die Landesregierung will niemandem, der dauerhaft seinen ersten Wohnsitz in einem Campingwagen hat, sein zu Hause nehmen. Deshalb bleibt dies weiterhin erlaubt, sofern dieser Ort (dauerhafter Stellplatz) als erster Wohnsitz gemeldet ist.

Davon hat Ministerpräsident Dietmar Woidke in seiner Pressekonferenz am 22. März 2020 in Potsdam gesprochen, als er die neue Rechtsverordnung vorgestellt hat.

Konkret heißt es in der neuen Verordnung zu Camping und Tourismus § 6 Abs. 5: „Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen. Diese Regelung gilt auch für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits beherbergt wurden“.

Auslegung des BVCD: “Campingplätze, die im Sinne der Brandenburg Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung betrieben werden, sind mit Ausnahme nur für Dauercamper mit erstem Wohnsitz für alle Gästegruppen zu schließen.”

Diese Situation ist für uns alle sehr schwierig. Wir bedauern sehr, dass unsere Dauercamper zur Zeit nicht ihre Plätze nutzen dürfen. Da aktuell in Brandenburg keine Ausgangssperre besteht, möchten wir hier nochmals auf folgendes hinweisen: “Wer ein berechtigtes Interesse an Dingen (zB. Unterlagen, Lebensmittel & Eigentum im allgemeinen) auf seinem Stellplatz hat, steht es frei diese – nach vorheriger Terminabsprache – abzuholen oder zu sichten.” 

Alles Gute, bleiben Sie gesund!

Mail des BVCD/BB e. V. zum Dauercamping Schliessung von Campingplätzen

Related Posts

Aktuelles

Die neuen Eindämmungsmaßnahmen

Aktuelles

Neues zum “harten Lockdown”

Aktuelles

Gute Nachrichten für unsere Dauercamper

Country Camping Tiefensee Voß e. K.
Newsletter-Extrablatt
  • Home
  • Service
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Veranstaltungen
Copyright © 2019 Country Camping Tiefensee Voß e.K.
Powered by WordPress • Themify WordPress Themes

Besuchen Sie uns!