Da wir noch einmal vom Landrat zur Schliessung von Campingplätzen informiert wurden, zitieren wir hier auszugsweise:
“Campingplätze sind zu schließen, das gilt auch für Dauercamper. Die Durchführung von Pflege- und Wartungsarbeiten auf Campingplätzen sind nicht zulässig.”
Konkret bedeutet das, dass wir als Campingplatzbetreiber für die Durchführung der Verordnungen Sorge tragen müssen. Weiterhin darf natürlich jeder Dauercamper – jedoch nach vorheriger terminlicher Absprache und Angabe des Grundes – auf seinen Platz um lebensnotwendige Sachen abzuholen.
Die aktuelle Nachrichtenlage läßt vermuten, dass es nach Ostern erste Lockerungen geben könnte. Wir hoffen auf eine baldige Entspannung der aktuellen Lage und wünschen Ihnen schöne Feiertage!
Alles Gute, bleiben Sie gesund!