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12 Mai 2021

Felix Voß Aktuelles

ACHTUNG!

Die Sanitärgebäude bleiben für alle Camper geschlossen.
Die Entnahme von Wasser ist an allen Entnahmestellen möglich.
Die Toilettenausgüsse sind geöffnet.
Bei deren Benutzung ist zwingend eine Maske zu tragen und der Mindestabstand einzuhalten.

Sinkende Infektionszahlen, mehr Geimpfte, mehr Testmöglichkeiten: Vor diesem Hintergrund hat das Brandenburger Kabinett heute Änderungen der Corona-Verordnung beschlossen. Erste Erleichterungen treten bereits am morgigen 12. Mai in Kraft: So ist zum Beispiel in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 das Dauercamping in Brandenburg wieder erlaubt und es gibt eine Vereinfachung bei der Testpflicht. Vom 21. Mai an (Freitag vor Pfingsten) sind unter Auflagen……. touristische Übernachtungen in autarken Unterkünften……..erlaubt. Die geänderte 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt morgen in Kraft. Sie gilt vorerst bis einschließlich 9. Juni.

Dauercamping ist in Brandenburg wieder erlaubt, sofern ein langfristiger Miet- oder Pachtvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr vorliegt und eine eigene Sanitäranlage vorhanden ist. Damit erfolgt eine Gleichstellung mit Ferienwohnungen und Ferienhäusern, die ebenfalls nur mit Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr genutzt werden dürfen.  Touristische Übernachtungen sind nach der Eindämmungsverordnung weiterhin grundsätzlich untersagt. Zudem sind u.a. auf den Campingplätzen der Betrieb und die Nutzung von gemeinschaftlichen Sanitäranlagen untersagt. Achtung: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz über 100 gilt nach der Bundes-Notbremse ohne Ausnahmen: „die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken ist untersagt”. 

Das wichtigste Datum in der Verordnung ist der 21. Mai, der Freitag vor dem Pfingstwochenende. Dann treten die entscheidenden Lockerungen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 in Kraft. Nach heutigem Stand würden die Lockerungen in 7 Landkreisen und – ab morgen – mit Brandenburg an der Havel einer kreisfreien Stadt greifen.

Die Offenhaltung unseres Campingplatzes ist abhängig von der Einhaltung aller vorgeschriebenen Maßnahmen. Eine Schließung des Campingplatzes erfolgt bei Überschreitung des Inzidenzwertes von 100.

Bleibt gesund und bis bald.

Wir freuen uns auf Euch

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