Campingplatz-Ordnung

Herzlich willkommen im Country Camping Berlin.

Schön, dass Sie unser Gast sind. Alle Mitarbeiter werden bemüht sein, Ihren Aufenthalt angenehm zu gestalten.
Der Campingplatz liegt in einem wunderschönen und erhaltungsbedürftigen Landschaftsschutzgebiet. Wir bitten die gewachsenen natürlichen Gegebenheiten nicht zu verändern und die Umgebung pfleglich zu behandeln. Wir bemühen uns die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten so niedrig wie möglich zu halten und bitten hierbei um Ihre Mithilfe.

Damit Ihr Aufenthalt reibungslos und erholsam abläuft, bitten wir die nachfolgende Platzordnung zu beachten . Verstöße können mit einem Platzverweis geahndet werden. Entstandene Schäden sind vom Verursacher zu verantworten und zu bezahlen:

1. Der Zutritt zum Gelände ist erst nach Anmeldung bzw. bei Tagesgästen nach Entrichtung der festgelegten Nutzungsgebühren gestattet. Campinggäste zahlen die Gebühren bei der Anmeldung oder hinterlegen die geforderte Sicherheit.
 
2. Der Campingplatz ist Privatgelände. Die Besitzer und das bevollmächtigte Personal können die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dieses im Interesse der Campinggemeinschaft erforderlich erscheint.
 
3. Mit dem Betreten des Campingplatzes erkennt der Gast bzw. Besucher die Campingplatz-Ordnung sowie die ausgehängten einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen an.

4. Die Gäste und Besucher sind verpflichtet alles zu vermeiden, was das Leben in der Gemeinschaft der Camper stören könnte. Insbesondere sind Radios, Fernseher, Musik und Musikinstrumente oder ähnliches rücksichtsvoll und leise zu benutzen. Lärmbelästigungen, lautes Schreien, Singen und Motorenlärm sind zu unterlassen. Nach der dritten Ermahnung durch das Platzpersonal, wird dem Gast eine Aufwandspauschale von 25,00 € je angefangene Stunde berechnet.
 
5. Wer seine Mitgäste auf dem Gelände belästigt, bedroht bzw. randaliert – insbesondere durch Alkoholgenuss – muss unverzüglich nach Aufforderung des Aufsichtspersonals den Campingplatz verlassen.
 
6. Großen Wert legen wir auf die Sauberkeit des Platzes, seiner Anlagen und Gebäude. Die Camper werden im eigenen Interesse um Unterstützung gebeten. Müll und Abfälle, die auf dem Platz anfallen, gehören in die dafür vorgesehenen Container. Es stehen für Pappe und Papier, Glas und Plastik,Folien, Dosen etc. seperate Container zur Verfügung. Bitte sortieren Sie Ihren Müll entsprechend.
 
7. Einrichtungen und Anlagen sind schonend zu behandeln. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Wasch- und Toilettenanlagen nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten. Der Gast haftet für angerichtete Schäden.
 
8. Das Halten von Hunden auf dem Platz ist erst nach Anmeldung und Genehmigung zuläßig, solange es keine Störungen und Einwände der Gemeinschaft gibt. Auf dem Gelände herrscht Leinenzwang. Zum „Gassi-gehen“ ist das Gelände zu verlassen. Kot auf dem Gelände ist vom Halter unverzüglich zu entfernen. Im Badebereich dürfen Hunde nicht ins Wasser. Nicht genehmigungsfähig sind Hunde, die nach BrbHV als gefährlich eingestuft sind (Kampfhunde).
 
9. Für das Entsorgen von Campingtoiletten stehen in den Blöcken I und III gesonderte Ausgußräume zur Verfügung. Entsorgt werden dürfen aber ausschließlich Campingtoiletten in denen biozidfreie
Chemikalien in der angegebenen Konzentration verwendet wurden. Diese Mittel sind mit dem blauen Engel ausgezeichnet. Bei Verwendung anderer Chemikalien oder in zu hoher Konzentration können sehr schwerwiegende Schäden in der Abwasserreinigung verursacht werden.
 
10. Das Umgrenzen der Stellplätze und Zelte mit Gräben und Einfriedigungen ist untersagt. Achten Sie darauf, daß niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre oder anderes -zubehör gefährdet wird.
 
11. Offene Feuer jeglicher Art sind nicht gestattet. Das Grillen auf einem Grill mit offener Flamme ist nur solange erlaubt, wie es nach der allgemeinen Brandgefahr vertretbar erscheint. Den Ordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
 
12. Die Stellplätze der Campinggäste werden durch das Personal angewiesen. Die Benutzung eines anderen Platzes oder ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet. Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes an andere – als die eingetragenen – Personen ist nicht gestattet. Notwendige Platzänderungen bleiben vorbehalten.
 
13. Das Befahren des Geländes ist nur außerhalb der Ruhezeiten bei An- und Abreise bzw. zum Auf- und Abbau nach vorheriger Genehmigung erlaubt. Alle Kraftfahrzeuge sind auf dem Parkplatz bzw. den hierfür vorgesehenen Parkflächen abzustellen. Die Benutzung der Wege und der Parkflächen geschieht auf eigene Gefahr.

14. Für Spiel, Sport und Spaß stehen besondere Flächen zur Verfügung. Die Erziehungsberechtigten haben Ihre Kinder zu beaufsichtigen und haften für etwaige Schäden. Barfußlaufen und das Spielen auf den Spielplätzen geschieht auf eigene Gefahr.

15. Das Baden im Gamensee ist im Bereich der Liegewiese auf eigene Gefahr erlaubt. Der Campingplatzhalter ist nicht verpflichtet einen Rettungsschwimmer zu stellen. Halten Sie den Badebereich sauber. Werfen Sie keine Gegenstände ins Wasser.
 
16. Die Campingplatzruhe ist festgelegt: von 22.00 bis 08.00 Uhr ist Nachtruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr ist Mittagsruhe
Während dieser Zeiten darf der Platz nicht befahren und keine Arbeiten, die Geräusche verursachen, durchgeführt werden. Die Lautstärken sind auf „Zelt-Lautstärke“ zu reduzieren.

17. Der Stellplatz ist vom Campinggast bei seiner Abreise in einem sauberen, aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Melden Sie sich vor der Abreise an der Reception ab. Der Platz ist bis 12:00 Uhr zu beräumen, da wir sonst eine weitere Übernachtungsgebühr berechnen müssen.

18. Jugendliche unter 16 Jahre dürfen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person übernachten.

19. Der Campingplatz übernimmt keine Haftung für Unfälle und Verletzungen sowie für abhandengekommenes Eigentum.

20. Bekanntmachungen, die den Campingplatz und dessen Betrieb betreffen, werden an den Info-Wänden angeschlagen. Dauer-Campinggäste erhalten zur Regelung von Dauerstellplätzen einen Nachtrag, der Teil dieser Campingplatzordnung ist.

Wir bitten alle Gäste sich an diese Platzordnung zu halten und hoffen, daß sie das Zusammenleben in der Gemeinschaft des Campingplatzes ausreichend regelt. Bei groben Verstößen werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen.
 
 

 

Zusatz zur Campingplatz-Ordnung

(Regelungen im Dauercampingbereich vom 01.03.2004)


21. Aufgestellt werden dürfen nur handelsüblichen Wohnwagen, die als solche auch zum Straßenverkehr zugelassen werden können. Eine Zulassung ist nicht notwendig.

22. Bei dem Platzieren von Wohnwagen auf dem Stellplatz ist darauf zu achten, daß der Abstand zum nächsten Wohnwagen mindestens 3 Meter beträgt.

23. Je Stellplatz darf nur 1 Wohnwagen oder 1 Zelt aufgestellt werden. Ausgenommen hiervon ist das Aufstellen von „Kleinzelten“ für Kinder oder ein handelsübliches Gerätezelt.

24. Der Stellplatz inklusive eventueller Randstreifen, Böschungen, etc. ist vom Dauergast zu pflegen und in einem geordneten Zustand – entsprechend der Gepflogenheiten des Platzes – zu erhalten.

25. Bäume und Sträucher auf den Stellplätzen sind zu hegen und zu pflegen. Sie oder Teile davon dürfen ohne vorherige Genehmigung durch die Platzleitung nicht abgeschnitten (hierunter fällt nicht der normale Jahresschnitt) oder entfernt werden.

26. Im Herbst sollten vorsorglich sämtliche Sonnensegel, Vorzelte, Zelte, Windschütze und alles was nicht Sturm- und Winterfest ist abgebaut und gesichert werden. Die Stellplatzinhaber haften für Schäden die durch „fliegende Teile“ angerichtet werden.

27. Die äußere Verkleidung von Wohnwagen mit Brettern o.ä., das Aufstellen von Vorbauten jeglicher Art – außer handelsüblichen Vorzelten – bzw. sonstige Bauten ist verboten.

28. Das Überdachen von Wohnwagen und Vorzelten ist nur mit handelsüblichen Überdächern, welche nicht freistehend verwendet werden können, gestattet. Der Aufbau eines solchen Daches ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Bereits bestehende “Selbstbaudächer” behalten bis auf Widerruf
Bestandsschutz. Dieser erlischt bei Abbau oder Veränderungen. Ein Neubau wird nicht mehr genehmigt.

29. Zur eigenen Sicherheit müßen alle Wohnwagen eine gültige Gasprüfungsbescheinigung haben. 2 Jahre beträgt der maximal Zeitraum zwischen den Prüfungen. Die Gasprüfungsplakette muß an der Rückfront des Wohnwagens angebracht sein.

30. Der Anschluß des Wohnwagens an das Stromnetz (Verteilerkasten) ist Sache des Dauergastes. Der Anschluß hat der VDE zu entsprechen. Es ist darauf zu achten:
a. Ein zugelassenes Kabel ( H07 / 3×2,5qmm ) ist als Zuleitung zu verwenden.
b. Der Wohnwagen ist gesondert mit höchstens 10 Ampere abzusichern.
c. Die Zuleitung ist so zu verlegen, daß das Kabel geschützt ist und daß Unfälle vermieden werden. (z.B. min. 20 cm unter der Erde mit einem Schlauchüberzug, Warnband o.ä. )
d. Der Anschluß an den Verteiler erfolgt ausschließlich durchdie Platzleitung oder deren Bevollmächtigte.

31. Das Entsorgen von Haushaltsmüll und Hausabfällen, die während der Anwesenheit auf dem Campingplatz entstehen, kann ausschließlich in die dafür vorgesehenen Containern sortiert werden. Das Entsorgen von „Nicht-Haushaltsabfällen“ wie z.B. Campingzubehör, Zelte, Tische, Stühle, Autoteile, etc. in die Container ist verboten!

32. Gäste bei Dauercampern sind bei Anreise anzumelden. Tagesgäste (ohne Übernachtung) sind in der Zeit vom 01.05. bis 30.09. gebührenpflichtig. Übernachtungsgäste sind das gesamte Jahr gebührenpflichtig. Bei der Anmeldung erhält der Gast eine Bestätigung, die er auf Aufforderung vorzulegen hat. Der Dauercamper haftet für den Gast. Kann ein Gast seine Anmeldung nicht nachweisen, so kann er unverzüglich des Platzes verwiesen werden. In einem solchen Fall kann der Dauercamper mit einer Strafzahlung belegt werden.

33. Bei Beendigung des Dauermietverhältnisses ist der Stellplatz vorher vollständig in Ordnung zu bringen und an die Platzleitung zu übergeben.

34. Kommt ein Dauergast den Verpflichtungen aus dieser Platzordnung – besonders bei den Punkten 23, 24, 25, 31 – nicht nach oder befindet sich ein Stellplatz in einem derartigem Zustand, daß er nicht in das allgemeine Erscheinungsbild des Campingplatzes paßt, kann die Platzleitung die Arbeiten gegen Berechnung der Kosten an den Dauergast, durchführen lassen.

35. Das Gießen des Stellplatzes oder der Anpflanzungen mittels eines Schlauches der an der Wasserversorgung angeschlossen ist, ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden mit gestaffelten Strafzahlungen und Vermerken in der Gastdatei geahndet. Das Gießen mittels Kanne oder mit Regenwasser o.ä. ist erlaubt.

Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Platzordnung erfolgt in der Regel eine schriftliche Abmahnung. Bei wiederholten oder bei vorsätzlichen Verstößen nimmt die Platzleitung Ihr Recht zu einer außerordentlichen Kündigung wahr.